Prof. Dr. Volker Haas ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht am Institut für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Heidelberg.
Nach dem Studium der Philosophie und Rechtswissenschaft in Saarbrücken und Tübingen war er bis 1994 als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Günther an der Universität Tübingen tätig. Während des Referendariats, das er in Niedersachsen absolvierte, war er als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Maiwald der Universität Göttingen beschäftigt, 1997 kehrte er an den Lehrstuhl von Prof. Dr. Günther als wissenschaftlicher Mitarbeiter zurück. 2001 wurde Prof. Dr. Haas mit der Arbeit „Kausalität und Rechtsverletzung. Ein Beitrag zu den Grundlagen strafrechtlicher Erfolgshaftung am Beispiel des Abbruchs rettender Kausalverläufe“ promoviert und noch im selben Jahr zum wissenschaftlichen Assistenten ernannt.
2006 habilitierte sich Prof. Dr. Haas über das Thema „Strafbegriff, Staatsverständnis und Prozessstruktur. Zur Ausübung hoheitlicher Gewalt durch Staatsanwaltschaft und erkennendes Gericht im deutschen Strafverfahren“. Ihm wurde die Lehrbefugnis für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsgeschichte und Rechtsphilosophie verliehen. Seine Habilitationsschrift wurde zu einem der „Juristischen Bücher“ des Jahres 2009 gewählt. Nach Lehrstuhlvertretungen an der Universität Marburg im Wintersemester 2007/2008 und im Sommersemsester 2008 sowie an der Universität Heidelberg in den darauffolgenden Semestern wurde er 2010 berufen und im Jahr 2011 zum Universitätsprofessor ernannt.
Gegenstand seiner Forschung sind insbesondere die rechtshistorischen und rechtsphilosophischen Grundlagen des Strafrechts und Strafprozessrechts. Darüber hinaus befasst er sich mit fundamentalen dogmatischen Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts sowie mit dogmatischen Problemen des Strafprozessrechts. Dabei interessiert ihn gerade auch das Verhältnis des Strafrechts und des Strafprozessrechts zu den anderen Teilrechtsgebieten. Er ist Autor zahlreicher Monographien und Kommentierungen, Aufsätze, didaktischer Beiträge und Rezensionen.
Neben seinem Engagement in Forschung und Lehre ist Prof. Dr. Haas bundesweit als Strafverteidiger tätig und in großen Wirtschaftsstrafverfahren und Strafsachen gegen Ärzte besonders erfahren.