Verhaltensempfehlungen
Verhaltensempfehlungen

Vorläufige Festnahme und Verhaftung

Gegen eine vorläufige Festnahme oder eine Verhaftung können Sie in aller Regel augenblicklich nichts ausrichten. Leisten Sie keinen Widerstand, damit nicht weitere Vorwürfe erhoben werden.

Erteilen Sie aber keinesfalls Ihr Einverständnis mit einer Maßnahme, um deren Duldung Sie gebeten werden, das heißt beispielsweise einer Durchsuchung oder der Abgabe einer DNA-Probe. Verweigern Sie jegliche Angaben zur Sache, mögen Sie Ihnen auch beiläufig vorkommen. Lassen Sie sich nicht zu spontanen Erklärungen hinreißen. Bestehen Sie darauf, dass Ihnen ein unüberwachtes Telefonat mit einem Verteidiger ermöglicht wird.

Gelegentlich raten Polizeibeamte, die Konsultation eines Verteidigers sei „schädlich“. Schenken Sie solchen Äußerungen keinen Glauben. Meist handelt es sich um verfahrenstaktische Maßnahmen, um Sie zu einer Aussage zu bewegen. Gerade eine unbedachte Aussage kann zu einer späteren Verurteilung beitragen.

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