Wir verteidigen und vertreten Sie in allen Stadien eines Strafverfahrens sämtlicher Staatsanwaltschaften und Gerichte der Bundesrepublik Deutschland auf allen Gebieten des Strafrechts, auch mit internationalen Bezügen.
In dem Bewusstsein der einschneidenden Wirkungen strafrechtlicher Ermittlungen besteht das Ziel unserer Arbeit immer darin, durch Vermeidung von Publizität das Ansehen unserer Mandanten vor Schaden zu bewahren und einen öffentlichen Prozess wegen der damit verbundenen „Prangerwirkung“ zu vermeiden.
Im Falle eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens versuchen wir eine Anklageerhebung durch frühzeitiges und konsequentes Eintreten für Ihre strafprozessualen Rechte zu vermeiden. Bei einer streitigen Verteidigung geben wir eine detaillierte Stellungnahme ab, in der wir uns eingehend mit der Beweislage beschäftigen und die Einstellung des Verfahrens beantragen.
Gegen die Anordnung von Untersuchungshaft und Maßnahmen der Vermögensabschöpfung leiten wir unverzüglich die erforderlichen Schritte ein.
Sofern die öffentliche Klage erhoben wurde, prüfen wir die Möglichkeiten, Einwände gegen deren Zulassung zu erheben und eine Hauptverhandlung abzuwenden. Im Falle einer kontroversen Verteidigungsstrategie analysieren wir gegenüber dem Gericht die Sach- und Rechtslage und beantragen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens.
In der Hauptverhandlung verteidigen wir Sie durchsetzungsfähig gegen die drohende strafrechtliche Sanktion. Zeugen befragen wir falls nötig konfrontativ, geben Erklärungen zu einzelnen Beweiserhebungen ab, um das Gericht schon vor der Urteilsberatung zu beeinflussen, stellen Beweisanträge mit dem Ziel Ihrer Entlastung und würdigen den gesamten Prozessstoff im Plädoyer. Dabei haben wir im Blick, dass für ein erfolgversprechendes Revisionsverfahren die Stellung von Anträgen schon während der Beweisaufnahme oft unerlässlich ist.
Nach einer Verurteilung prüfen wir die Erfolgsaussichten der Berufung bzw. Revision und führen für Sie das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof oder Oberlandesgericht.
Schließlich unterstützen wir Sie in Fragen der Strafvollstreckung (Strafaufschub, Aussetzung der Vollstreckung von Reststrafe zur Bewährung, Bewährungswiderruf) und des Strafvollzuges (z. B. offener Vollzug).
Sofern gegen Sie ein Auslieferungsverfahren anhängig ist, versuchen wir, Ihre Auslieferung aus Ihrem Heimatstaat in die Bundesrepublik Deutschland oder aus Deutschland in den ersuchenden Staat zu verhindern.
Wenn Sie Zeuge in einem Strafverfahren oder vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss sind, beraten wir Sie vor dem Hintergrund der damit verbundenen Pflichten über Ihre Rechte und begleiten Sie zu polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen sowie gerichtlichen und sonstigen Vernehmungen als Zeugenbeistand.
Als erfahrene Verteidiger wissen wir um die Schwierigkeiten, die ein Strafprozess auch für den Verletzten einer Straftat mit sich bringt. Wir können für Sie Strafanzeige erstatten und Sie in dem gesamten anschließenden Verfahren beraten.
Über den üblichen Ablauf eines Mandatsverhältnisses können Sie sich hier informieren.
Soweit Mandate andere Rechtsgebiete tangieren, vermitteln wir Ihnen unsere spezialisierten Kooperationspartner aus den Bereichen des Zivil-, Verwaltungs- und Medienrechts.