Verhaltensempfehlungen
Verhaltensempfehlungen

Vorladung zur Zeugenvernehmung

Einer Vorladung durch ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft müssen Sie immer folgen. Bei einer polizeilichen Vorladung gilt dies nur dann, wenn dieser ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

In bestimmten Fällen steht Ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, etwa wenn Sie mit dem Beschuldigten in bestimmter Weise verwandt oder verschwägert sind, oder als Berufsgeheimnisträger Angaben verweigern dürfen.

Auch für einen Zeugen ist es mitunter empfehlenswert, vor einer Aussage einen Rechtsanwalt zu konsultieren, insbesondere wenn für ihn oder einen nahen Angehörigen die Gefahr besteht, infolge der Aussage wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

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