Verhaltensempfehlungen
Verhaltensempfehlungen

Durchsuchungen in Unternehmen

Für Unternehmen empfiehlt sich, Vorkehrung dafür zu treffen, dass bei Durchsuchungen unverzüglich die Leitungsebene informiert wird. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass sie weder als Beschuldigter, noch dem Grunde nach als Zeuge verpflichtet sind, bei der Kriminalpolizei Angaben zu machen. Um einen rechtmäßigen Ablauf zu gewährleisten, ist es ratsam, unverzüglich einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der auch Verteidiger oder Zeugenbeistände für Ihre Mitarbeiter vermitteln kann.

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