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Strafvollstreckung

In der Strafvollstreckung stellt der Verteidiger etwa Anträge auf Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung der Hälfte oder zwei Dritteln einer zeitigen Freiheitsstrafe oder auf Gewährung von Ratenzahlung einer Geldstrafe. Schon vor Antritt einer Freiheitsstrafe kann der Verteidiger einen Strafausstand wegen Vollzugsuntauglichkeit oder einen vorübergehenden Aufschub der Vollstreckung wegen außerhalb des Strafzwecks liegender erheblicher Nachteile beantragen.

 

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