Tätigkeitsbereiche
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Strafvollzug

Der Strafvollzug umfasst neben der Freiheitsstrafe die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Sicherungsverwahrung) und die Jugendstrafe. Dabei geht es um das „Wie“ des Strafvollzugs vom Antritt der Strafe bis zur Entlassung des Gefangenen. Da der Grad zwischen Maßnahmen im Rahmen der gesetzlich zulässigen Grundrechtseinschränkungen und Grundrechtsverletzungen der Strafgefangenen schmal ist und die spezifischen Gewaltverhältnisse der Über- und Unterordnung in den Justizvollzugsanstalten hinzutreten, verfolgt Strafverteidigung in diesem Bereich das Ziel einer menschenwürdigen und damit grundrechtswahrenden Unterbringung.

Gegenstand der Verteidigung können etwa die Verlegung in den offenen Vollzug und Mängel in der konkreten Ausgestaltung des Vollzuges sein.

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