Sofern Sie als Beschuldigter eine Vorladung einer Polizeibehörde bzw. Staatsanwaltschaft, eine Anklageschrift oder eine Ladung zu einer Hauptverhandlung erhalten haben oder gegen ein Urteil Rechtsmittel einlegen möchten, erhalten Sie von uns unverzüglich eine Einschätzung über die ersten erforderlichen Schritte.
Zur Vermeidung möglicherweise nicht reversibler Nachteile sollten Sie vor der Konsultation eines Verteidigers keinesfalls einen Vernehmungstermin bei der Polizei wahrnehmen und auch ansonsten keine Erklärungen zur Sache abgeben. Hierzu besteht entgegen verbreiterter Meinung grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung.
Weitere Verhaltensratschläge im Kontakt mit Strafverfolgungsorganen finden Sie hier.
In einem ersten Beratungsgespräch, das in dringenden Fällen auch telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt werden kann, gehen wir auf Ihre Fragen ein und unterbreiten Ihnen einen individuellen Vergütungsvorschlag.
Im Anschluss beantragen wir die Gewährung von Akteneinsicht und erarbeiten anhand der Verfahrensakten bzw. eines schon ergangenen Urteils eine Verteidigungsstrategie. Selbstverständlich stellen wir Ihnen Ablichtungen der Akten zur Verfügung. Sodann holen wir von Ihnen in einem persönlichen Gespräch die erforderlichen Auskünfte ein und legen Ihnen die Optionen für eine erfolgversprechende Verteidigung dar.
Im Ermittlungsverfahren geben wir gegenüber der Staatsanwaltschaft, im Zwischenverfahren ab Erhebung der Anklage gegenüber dem Gericht eine Stellungnahme ab mit dem Ziel, eine Anklageerhebung oder Hauptverhandlung zu vermeiden. Sofern bereits ein Hauptverhandlungstermin bestimmt ist, bereiten wir diesen gemeinsam mit Ihnen vor und verteidigen Sie im Termin.
Sollte ein Urteil gegen Sie ergangen sein, beraten wir Sie verständlich über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Anfechtung und verteidigen Sie in der Berufung bzw. Revision.
In der Strafvollstreckung und im Strafvollzug geben wir Ihnen nach Beantragung von Akteneinsicht eine Einschätzung über die in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten wie Strafaufschub, Strafaussetzung zur Bewährung und Verlegung in den offenen Vollzug.
Sofern Ihnen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, kann eine Besprechung auch im Ausland erfolgen.
Infolge unserer ausgezeichneten Vernetzung können wir bei Bedarf umgehend Verteidiger für Mitbeschuldigte vermitteln, Verteidigerteams aus spezialisierten Rechtsanwälten zusammenstellen und eine Sockelverteidigung koordinieren sowie andere Fachleute hinzuziehen.
Wenn Sie als Zeuge geladen sind, beraten wir Sie über Ihre Rechte, insbesondere Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte, und unterstützen Sie in der meist ungewohnten Vernehmungssituation bei der Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.
Falls Sie eine Strafanzeige erstatten möchten, stellen wir mit Ihnen die erforderlichen Informationen zusammen und fertigen die Anzeige gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Zudem bieten wir Ihnen unabhängig von einem schon eingeleiteten Verfahren eine strafrechtliche Beratung an.
In dringenden Fällen wie vorläufiger Festnahme, Verhaftung und Durchsuchung sind wir immer über die Nummer 0221/3579870 erreichbar, auch wenn das Büro nicht mehr besetzt ist.