Informationen
Informationen

Ablauf des Mandatsverhältnisses

Sofern Sie als Beschuldigter eine Vorladung einer Polizeibehörde bzw. Staatsanwaltschaft, eine Anklageschrift oder eine Ladung zu einer Hauptverhandlung erhalten haben oder gegen ein Urteil Rechtsmittel einlegen möchten, erhalten Sie von uns unverzüglich eine Einschätzung über die ersten erforderlichen Schritte.

Zur Vermeidung möglicherweise nicht reversibler Nachteile sollten Sie vor der Konsultation eines Verteidigers keinesfalls einen Vernehmungstermin bei der Polizei wahrnehmen und auch ansonsten keine Erklärungen zur Sache abgeben. Hierzu besteht entgegen verbreiterter Meinung grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung.

Weitere Verhaltensratschläge im Kontakt mit Strafverfolgungsorganen finden Sie hier.


Notruf rund um die Uhr