Verhaltensempfehlungen
Verhaltensempfehlungen

Schweigen ist die effektivste Waffe der Verteidigung

Polizeibeamte setzen bei Durchsuchungen, Vernehmungen und Festnahmen oftmals auf einen Überraschungseffekt.

Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu einer umfassenden Verweigerung der Aussage, das Sie – jedenfalls zunächst – zur Vermeidung irreversibler Nachteile unbedingt wahrnehmen sollten. Vor Einsichtnahme in die Akte befinden Sie sich gegenüber der Polizei zwangsläufig in einem „Blindflug“. Auch alles, was Sie außerhalb einer förmlichen Vernehmung äußern, kann „gegen Sie verwendet“ werden. Der gerade von Polizeibeamten erteilte Rat, „wer unschuldig ist, kann doch „einfach“ aussagen“, birgt erhebliche Risiken.

Schweigen ist die effektivste Waffe der Verteidigung - diese Grundregel sollten Sie auch dann beachten, wenn Sie sich unschuldig fühlen. Unterliegen Sie nicht dem Irrtum, mittels einer Aussage den Verdacht schnell ausräumen zu können. Insbesondere wenn schon ein Haftbefehl gegen Sie ergangen ist, ist es äußerst unwahrscheinlich, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter von der Bejahung des dringenden Tatverdachts mittels einer spontanen Aussage abzubringen. Die denkbaren Nachteile überwiegen die minimale Chance auf eine Freilassung bei weitem. Gerade die Aussage gegenüber dem Haftrichter lässt sich im weiteren Verlauf des Verfahrens grundsätzlich nicht mehr ausräumen.

Selbst wenn Sie sich nach einer ersten Vernehmung entscheiden, keine Angaben mehr zu machen, kann der vernehmende Beamte der Polizei bzw. der Ermittlungsrichter über den Inhalt Ihrer Erstaussage vernommen werden. Auch Äußerungen abseits einer förmlichen Einvernahme – etwa auf einer Fahrt im Polizeiauto oder bei einem vermeintlich „lockeren“ Gespräch mit einem Beamten werden in Vermerken dokumentiert und damit – von Ihnen ungewollt und mangels vorheriger Einsicht in den Vermerk auch nicht kontrollierbar – Gegenstand des Verfahrens. Auch eine nicht unterschriebene Aussage kann berücksichtigt werden.

Schweigen ist kein Eingeständnis der Schuld und darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

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