Wirtschaftsstrafrecht ist ein Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. „Wirtschaftskriminalität“ ist gesetzlich nicht definiert, umfasst sind vor allem Straftatbestände, die gemäß § 74c GVG in die funktionelle Zuständigkeit einer Wirtschaftsstrafkammer fallen, also unter anderem Betrug, Computerbetrug, Untreue, Geldwäsche, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Wucher, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind.
In dem Bewusstsein der gravierenden Folgen strafprozessualer Zwangsmaßnahmen für Ihr Unternehmen wie der Beschlagnahme Ihrer Geschäftsunterlagen und Hardware verteidigen wir Sie vor allen Staatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern Deutschlands mit dem Ziel der raschen und diskreten Erledigung des Verfahrens, wenn nötig aber auch konfliktbereit, um Ihnen schnellstmöglich eine Normalisierung Ihres Geschäftsbetriebes zu ermöglichen.