Das Kapitalstrafrecht enthält besonders schwere Delikte, die den Verlust menschlichen Lebens beinhalten bzw. den Versuch dazu, wie Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge, Brandstiftung mit Todesfolge und Sexualstraftaten mit Todesfolge.
Für derartige Verbrechen besteht eine besondere funktionelle Zuständigkeit der Strafkammer als Schwurgericht. Nicht zuletzt, weil regelmäßig Untersuchungshaft vollzogen wird und der Ausgang des Verfahrens für den Beschuldigten, dem oft lebenslange Freiheitsstrafe und mitunter auch die anschließende Sicherungsverwahrung oder eine andere freiheitsentziehende Maßregel droht, existentielle Bedeutung hat, steht der Verteidiger vor gesteigerten Herausforderungen. Insbesondere in solchen Verfahren muss er die materielle Rechtslage richtig einschätzen und das prozessuale Instrumentarium sicher beherrschen. Nicht selten hängt die Frage, ob eine Verurteilung zu lebenslanger oder (nur) zeitiger Freiheitsstrafe erfolgt, von Nuancen wie der Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit ab. Besondere Bedeutung kommen auch Rechtfertigungsgründen wie Notwehr zu sowie der Verteidigung gegen Mordmerkmale wie Heimtücke und niedrige Beweggründe, die den Unterschied zwischen Mord und Totschlag ausmachen. Schließlich wird über Kapitalverfahren oftmals prominent berichtet, was eine Expertise im Umgang mit Medien erforderlich macht.
Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Verteidigung von Kapitaldelikten sowohl in der Tatsacheninstanz als auch der Revision und sind den Umgang mit Medien gewohnt.