Die Anzahl von Ermittlungsverfahren gegen Ärzte nimmt stetig zu, sei wegen angeblicher Behandlungsfehler oder der Abrechnung der eigenen Leistungen. Wir verteidigen Sie mit dem nötigen Hintergrundwissen gegen typische Vorwürfe wie (fahrlässige) Körperverletzung und (fahrlässige) Tötung, insbesondere auch wegen Problematiken bei der Aufklärung und Einwilligung des Patienten, ärztlicher Sterbehilfe, unterlassener Hilfeleistung, Abrechnungsbetrug, Untreue, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht.
In dem Wissen, dass schon der bloße Verdacht einer Straftat Ihre ärztliche Reputation nachhaltig gefährden und existentielle berufsrechtliche Folgen haben kann, sind wir bestrebt, Ihre Strafsache zügig und besonders diskret abzuwickeln. Wenn nötig treten wir gegenüber den Strafverfolgungsorganen aber auch offensiv für Ihre Recht ein.
Zu unseren Mandanten gehören auch beamtete Ärzte, Tierärzte, Apotheker und leitende Verwaltungsmitarbeiter von Kliniken.