Kompetenzen
Kompetenzen

Betäubungsmittelstrafrecht

Das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) regelt unter anderem die Strafbarkeit des unerlaubten Anbaus, der Herstellung, des Handeltreibens, des Besitzes von Rauschgift, des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr. Bei schwerwiegenden Tatvorwürfen wie des unerlaubten Handeltreibens in nicht geringer Menge sowie des bandenmäßigen oder bewaffneten Handeltreibens greifen die Ermittlungsbehörden regelmäßig zu besonders eingriffsintensiven Ermittlungsmethoden wie der Telekommunikationsüberwachung.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Kleinmengenbesitzern bis zu Betreibern großer Plantagen und Labore.

Notruf rund um die Uhr