Verhaltensempfehlungen
Verhaltensempfehlungen

Durchsuchung und Beschlagnahme

Bewahren Sie Ruhe, kühlen Kopf und bleiben Sie sachlich. Es gibt kaum Möglichkeiten, eine bereits begonnene Durchsuchung zu unterbinden. Lassen Sie sich von den Beamten den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit einem Verteidiger auf. Dies darf Ihnen nicht untersagt werden.

Damit ein Verteidiger später eventuelle Fehler der Durchsuchungsanordnung oder der Durchsuchung selbst erfolgreich rügen kann, sollten Sie sich mit der Durchsuchung keinesfalls einverstanden erklären.

Verhalten Sie sich insoweit kooperativ, als Sie die Maßnahme über sich ergehen lassen und die Beamten fragen, welche Gegenstände von besonderem Interesse sind. Geben Sie diese heraus, um die Intensität der Durchsuchung zu mindern und diese abzukürzen. Stellen Sie aber gleichzeitig klar, dass Sie einer förmlichen Beschlagnahme widersprechen und achten darauf, dass ein entsprechender Vermerk im Protokoll angebracht wird.


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