Tätigkeitsbereiche
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Untersuchungshaft, Durchsuchung, Beschlagnahme, Vermögensabschöpfung

Die Verteidigung gegen die Anordnung von Untersuchungshaft kann während des gesamten Strafverfahrens erforderlich werden. Untersuchungshaft ist der gravierendste Eingriff in die Rechte des Beschuldigten und führt ihn oftmals an seine psychischen Grenzen. Der Verteidiger greift die einzelnen Voraussetzungen (dringender Tatverdacht, Haftgrund, Verhältnismäßigkeit) an und versucht so, die Aufhebung des Haftbefehls zu erreichen oder jedenfalls dessen Außervollzugsetzung, etwa gegen Hinterlegung einer Kaution. Hierfür stehen ihm die Rechtsbehelfe der Haftprüfung und der Haftbeschwerde – auch der weiteren Beschwerde – zur Verfügung.

Abseits der eigentlichen Verteidigung unterstützt der Verteidiger den inhaftierten Mandanten bei ganz praktischen Dingen im Vollzug der Untersuchungshaft, wie etwa der Beantragung einer Besuchserlaubnis für Angehörige sowie der Organisation des Einbringens von Wäsche und anderer benötigter Gegenstände.

Ebenfalls auf Grundlage der Ermittlungsakte prüft der Verteidiger die Rechtmäßigkeit anderer strafprozessualer Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchung, Beschlagnahme und Maßnahmen der Vermögensabschöpfung und legt nach Abwägung der Erfolgsaussichten Beschwerde bei dem Ermittlungsrichter ein.

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