Kompetenzen
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Staatsschutzverfahren

Staatsschutzverfahren behandeln politisch motivierte Taten, die sich gegen den Bestand des Staates und seine Ordnung und Sicherheit, etwa mittels Terrorismus und Spionage, richten. Charakteristisch ist die Ermittlungskompetenz des Bundeskriminalamtes und die Beteiligung von Geheimdiensten wie dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und vor allem den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Erfasst sind Delikte wie die Bildung terroristischer Vereinigungen im In- und Ausland, Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch sowie Mord, Totschlag und andere, wenn ein Vereinigungsbezug besteht bzw. die Tat nach den Umständen geeignet ist, z. B. den Bestand oder die Sicherheit eines Staates zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben, und der Generalbundesanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Verfolgung übernimmt.

Wir sind imstande, Sie „auf Augenhöhe“ gegenüber den wegen der Regelzuständigkeit des Generalbundesanwalts besonders qualifizierten Staatsanwälten und besonders versierten Richtern am Oberlandesgericht zu verteidigen.

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