Kompetenzen
Kompetenzen

Ordnungswidrigkeiten

Aufgrund ihres geringen Unrechtsgehaltes erfolgt keine Durchführung eines Strafverfahrens. Stattdessen wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, welches die Verhängung von Geldbußen und Nebenfolgen vorsieht.

Bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie beispielsweise einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder dem Überfahren einer roten Ampel, drohen neben einem Bußgeld zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg sowie die Verhängung eines Fahrverbotes.

Wir vertreten Sie kompetent im gesamten Bußgeldverfahren sowie in der gerichtlichen Hauptverhandlung. Verkehrsordnungswidrigkeiten sind für uns kein Massengeschäft, vielmehr betrachten wir jeden Bußgeldbescheid individuell und entscheiden nach konkreter Aktenlage, welches Vorgehen angezeigt ist. Wir prüfen die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides, indem wir u.a. die enthaltenen Angaben akribisch auf ihre Fehler- oder Lückenhaftigkeit hin untersuchen. Ebenfalls überprüfen wir, ob die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit dem Betroffenen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nachgewiesen werden kann. Dazu lassen wir auch Messvorgänge, durch die eine angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen werden soll, durch Sachverständige begutachten.

Wir haben insbesondere die Bedeutung Ihrer Fahrerlaubnis für Ihr Privatleben und Ihre berufliche Tätigkeit im Blick und setzen uns konsequent dafür ein, ein Fahrverbot zu verhindern.

Notruf rund um die Uhr