Kompetenzen
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Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst die Strafnormen für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität und dient insbesondere dem Schutz der individuellen sexuellen Selbstbestimmung. Typische Delikte sind Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, sexueller Übergriff, sexuelle Belästigung, Zuhälterei und Verbreitung sowie Erwerb und Besitz kinder- bzw. jugendpornografischer Inhalte.

Der besonders stigmatisierende Charakter solcher Tatvorwürfe erfordert ein vehementes Eintreten für die Rechte des Beschuldigten und einen steten Kampf des Verteidigers um die Wahrung der Unschuldsvermutung, oftmals auch gegen eine mediale Vorverurteilung. Wegen des oft hohen Emotionalisierungsgrades – auch bei Staatsanwälten und Richtern – wird die gebotene rein rationale Bewertung der angeblichen Tat besonders erschwert. Rechtsstaatliche Grundsätze werden außer Acht gelassen, eine möglichst harte Bestrafung wird vorschnell gefordert.

Wir verfügen über die besondere Sachkunde nicht nur des materiellen Strafrechts, sondern auch in der Aussagepsychologie und Psychiatrie, haben die Expertise in der Behandlung entsprechender Sachverständigengutachten und sind in der Befragung von Zeugen, gerade vermeintlicher „Opferzeugen“, besonders geschult, die in Sexualstrafsachen oftmals fallentscheidend ist. Denn in Sexualstrafverfahren liegt oft nur die Aussage der angeblichen Tatverletzten vor, wobei die Annahme, dass es deswegen zu keiner Verurteilung kommen kann, weil kein zwingender objektiver Beweis vorliegt, verfehlt ist. Jedes noch so kleine Detail kann das Geschehen in einem gänzlich anderen Licht erscheinen lassen und für eine erfolgreiche Verteidigung entscheidend sein.

Wir gehen empathisch auf Sie ein und schaffen eine Vertrauensbeziehung, um Ihnen das Gespräch über intimste Dinge zu erleichtern. Wenn erforderlich, vernehmen wir die vermeintlich tatverletzte Person konfrontativ, versuchen, ihre Aussage anhand objektiver Umstände zu widerlegen und zeigen Staatsanwaltschaft und Gericht denkbare Motive für Falschbelastungen auf. Bei einer Verteidigung mit dem Ziel des Freispruchs führen wir einen engagierten Kampf um die Feststellung Ihrer Unschuld.

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