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Samstag, 19. Mai 2012

Wolfgang Heer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Krebsgasse 4-6
50667 Köln

Telefon: 02 21 / 35 79 87-0
Telefax: 02 21 / 25 09 99 80

kanzlei(at)ra-heer(dot)de
www.ra-heer.de

 

Notruf: 0177/3370885

 
 

Rechtsanwalt Wolfgang Heer - Fachanwalt für Strafrecht, Köln

Aktuelle Presseberichterstattung über in der Kanzlei bearbeitete Umfangsverfahren

Rechtsanwalt Heer verteidigt Sie bundesweit und gegenüber allen Gerichten und Staatsanwaltschaften auf sämtlichen Gebieten des Strafrechts sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts, wobei er von Anfang an ausschließlich als Strafverteidiger tätig war und hochspezialisiert ist.

Die jeweils richtige Verteidigungsstrategie wird in engem und persönlichen Kontakt zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten sowie nach eingehender Diskussion der Sache gemeinsam und für den Mandanten leicht verständlich abgestimmt.

Das dabei definierte Verteidigungsziel kann Rechtsanwalt Heer in geeigneten Fällen über ein offenes Gespräch mit Staatsanwaltschaft oder Gericht umsetzen, um zu einer zügigen Lösung zu gelangen. Oftmals kann dessen Umsetzung jedoch nur im Wege einer sogenannten aktiven und konfliktbereiten Verteidigung unter Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen, um das zuständige Rechtspflegeorgan für entlastende Sachargumente zugänglich zu machen.

Rechtsanwalt Heer legt Wert auf eine konsequente und nachhaltige Umsetzung des mit dem Mandanten definierten Verteidigungsziels und scheut dabei nicht die Konfrontation mit Strafverfolgungsbehörden und Gericht, um ein optimales Verfahrensergebnis zu erreichen.

Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen insbesondere im

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht

aber auch im allgemeinen Strafrecht (Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung...).

Im Falle einer bereits erfolgten Verurteilung in erster Instanz führt Rechtsanwalt Heer für Sie das Rechtsmittelverfahren in der Berufung zum Landgericht und der Revision zum Oberlandesgericht bzw. Bundesgerichtshof durch bzw. prüft die Erfolgsaussichten eines Wiederaufnahmeverfahrens.

Sie erhalten effektive Hilfe in Fragen der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges, wie Strafaufschub und Unterbringung im offenen Vollzug.

Daneben berät Rechtsanwalt Heer Privatpersonen und Unternehmen zur Vermeidung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren.

Sofern Sie als Zeuge in einem Strafverfahren geladen sind, werden Sie umfassend über die Ihnen zustehenden Rechte, gerade im Falle einer denkbaren Gefahr eigener strafrechtlicher Verfolgung, beraten.
Sie erhalten außerhalb der üblichen Bürozeiten unter Anruf der 

Notrufnummer: 01 77 / 33 70 885

 sofortige und effektive Unterstützung in dringenden Fällen wie 

  • Vorläufiger Festnahme
  • Verhaftung
  • Durchsuchung und Beschlagnahme