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Sonntag, 20. Mai 2012

Wolfgang Heer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

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Verteidigungsstrategien

Sich selbst ernst nehmende, ihrem Verfassungsauftrag gerecht werdende und vor allem die Interessen des Mandanten wahrende Strafverteidigung bedeutet stets einen Konflikt zwischen dem Strafanspruch des Staates und der Unschuldsvermutung des unter Verdacht geratenen Menschen.

Dieser Konflikt muss indes nicht stets offen ausgetragen werden. Nicht selten kann mittels eines Telefonates oder persönlichen Kontakts zu dem zuständigen Staatsanwalt oder Gerichtsvorsitzenden im Sinne einer konsensualen Verteidigung ein für den Mandanten im Ergebnis sinnvoller, schneller und damit nicht zuletzt kostenreduzierender Verfahrensabschluss gefunden werden.

Sind Staatsanwaltschaft oder Gericht indes bereits gedanklich hinsichtlich einer Strafbarkeit oder der sich anzuschließenden Sanktionen festgelegt, darf ein "guter" Verteidiger es nicht scheuen, aktiv alle Möglichkeiten einzusetzen, die ihm insbesondere die Strafprozessordnung an die Hand gibt. Dies setzt neben einer fundierten und aktuellen Kenntnis des Gesetzes und seiner Auslegung durch die Obergerichte auch die unbedingte Bereitschaft voraus, den Konflikt - selbstverständlich mit der gebotenen Höflichkeit, dennoch unnachgiebig - selbstbewusst und frei jeglicher Bevormundung in allen Verfahrensstadien und insbesondere in der strafrechtlichen Hauptverhandlung - auszutragen, Zweifel an der Schuld zu sähen, der Wahrheit und Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen oder zumindest ein Ergebnis zu erzielen, mit dem der Mandant "leben kann". 

Aus der Würde des Mandanten als Prozessubjekt folgt, dass ihm alle gesetzlichen Möglichkeiten zuzugestehen sind, sich mit den ihm und seinem Verteidiger richtig erscheinenden Maßnahmen gegen die drohende strafrechtliche Sanktion zu wehren.

Der spezialisierte und kompetente Strafverteidiger beherrscht beide grundlegenden Strategien, weiß aufgrund seiner Erfahrung einzuschätzen, welche der richtige Weg ist und unterzieht die gewählte Strategie ständig einer Überprüfung, um den ihm anvertrauten Mandanten bestmöglich zu verteidigen.

Ein Verteidiger, der nur auf Konsens ausgerichtet ist, um bei Gericht nicht "anzuecken" und sich auf einen schlechten "Deal" einlässt, verrät seinen eigenen Mandanten in der Regel.